Ich lasse das einfach mal hier
Das ist glaube ich nun das dritte Mal, dass ich diesen Artikel hier verlinkt sehe. Hab ich was verpasst?
Ein paar Stunden nach Magdeburg hat Felon auf Shitter gesagt, dass nur die AfD Deutschland retten kann, daher der Postillon-Edit zum Hakenkreuz
Jaja, nur die AfD kann Deutschland retten, in dem mehr AfD Nazis in Weihnachtsmärkte fahren!
“Rein in die Organisation und von innen aufmischen.”
Ich habe die Suchfunktion benutzt, und nix gefunden 🤷♂️
Also bezweifle ich mal ganz stark dass du den hier gesehen hast
Stimmt, ich glaube, einmal war der bei ich_iel, das andere Mal meinte ich, ihn hier gesehen zu haben. Naja, selbst wenn, ist ja nicht schlimm, ich war nur verwundert.
wurde auf 196 (da ist das auch kaum durchsuchbar) und in die dedizierte Postillon community gepostet:
Eben, in dieser Community nicht
jop ist vollkommen in ordnung, Postillon sollte man limmer ausbreiten, danke fürs weiterposten :)
Hier gab es das auch schon mal.
Ich frag mich, ob das Bild so legal ist. KI-Inhalte müssen ja gekennzeichnet werden. Vielleicht reicht der Postillon-Link.
Zählt jetzt auch normale Bildbearbeitung als KI?
Schwer zu sagen. Traditionell ist Computer Vision ein Teilbereich von KI, was einen großen Teil der “normalen” Bildbearbeitung einschließt. Die Definition im Gesetz ist so gehalten, dass das alles abgedeckt wird. Aber das Gesetz wird natürlich von eher wenig kundigen Leuten ausgelegt, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Begriffe technisch korrekt verstanden werden.
Ich hab noch mal nachgeschaut. “Diese Pflicht gilt nicht, soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen[.]” Das automatische Ausschneiden könnte also unproblematisch sein, allerdings ist so eine satirische Bearbeitung kein Standard. Vielleicht meint “Standardbearbeitungen” nur solche, die von den KI-Systemen in Kameras bei jeder normalen Aufnahme gemacht werden.
In welchem Gesetz werden denn überhaupt KI-generierte Inhalte geregelt?
KI-Gesetz/AI Act: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
Die Kennzeichnungspflicht gilt erst ab August 2026. Sie gilt auch nur für Anbieter/Nutzer, wenn ich richtig verstehe. Die Inhalte zu verbreiten ist also legal, auch wenn man die Kennzeichnung entfernt. Das heißt, außer Satirikern und Memern werden nur manche Open-Source-Sachen ein Problem bekommen.
Ach so, ich war schon irritiert, weil ich mir dachte, dass ich es doch mitbekommen hätte, wenn da etwas in Kraft getreten wäre.
Dafür war keine ki nötig. Da hat man einfach die gelenke gedreht