• ormr@reddthat.com
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    1 year ago

    Aber ist es nicht ein bisschen egal ob man sagt “nur im Verdachtsfall” oder immer? So oder so braucht man dann doch ein backdoor im E2EE verschlüsselten Messenger, oder? D.h. diese Software wäre so oder so kompromittiert und das kann von anderen Akteuren ausgenutzt werden.

  • hoshikarakitaridia@sh.itjust.works
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    1 year ago

    Sehr gut. So hatten wir’s bei der VDS ja auch schon. Generelles durchleuchtet ist illegal, aber wenn es einen Tatverdacht gibt sieht das anders aus.

      • omalaul@lemm.ee
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        1 year ago

        Da ist dann die Frage ob ein erhärter Verdacht eine vorschnelle Untersuchung juristisch heilen kann.

        Heißt: kann einfach Mal auf gut Glück geschaut werden und wenn man was findet passt das oder liegen da harte Vorgaben an? Ich hoffe auf zweiteres