• einkorn@feddit.org
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    3 months ago

    “Das tut mir für Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist”, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten.

    An der Stelle war ich noch bei 50/50, ob ich das Urteil so schlimm finde.

    Im Juli 2023 war die Frau bereits wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Sie hatte trotz positiver Corona-Tests im Dezember 2021 ihre vorgeschriebene Quarantäne missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten.

    Und ab hier war die Frage klar beantwortet. Das eine grob fahrlässig Tötung gerade mal 800 Euro und insgesamt 7 Monaten auf Bewährung kostet ist schon erstaunlich.

    • Cliff@feddit.org
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      3 months ago

      Die mutwillige Gefährdung anderer wird häufig kaum geahndet. Sieht man ja alleine an den ganzen rücksichtslosen Autofahrern, die mutwillig die Gesundheit anderer gefährden und mit lächerlich kleinen Geldstrafen und extrem kurzen Fahrverboten geahndet werden, anstatt dass man solche Leute konsequent aus dem Verkehr zieht, weil sie der Verantwortung schlicht nicht gerecht werden.

    • DarkThoughts@fedia.io
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      3 months ago

      Die Richterin scheint selbst ein Covidiot zu sein und gehört abgesetzt. Derartige Sympathien sind da völlig fehl am Platze und es klingt beinahe so als ob man die arme Frau am liebsten freisprechen wollte.

      • CosmoNova@lemmy.world
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        3 months ago

        Das macht sie meiner Meinung nach sogar zur Mittäterin. Sie hat schön dafür gesorgt, dass ihre Komplizin mit dem Verbrechen davon kommt und das für läppische 800€. Und da fragt man sich noch, warum wir in so einer grausamen Ellenbogengesellschaft leben. Soziopathen ziehen halt selten den kürzeren.

    • Klingenrenner@feddit.org
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      3 months ago

      “Das tut mir für Sie persönlich leid - ich glaube, dass so etwas wahrscheinlich hundertfach passiert ist”, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung zur Angeklagten. “Sie haben aber das Pech, dass ein Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt hat, dass es eine Infektion war, die von Ihnen ausgegangen ist.”

      Gerade der zweite Teil vom Zitat der Richterin hat einen Beigeschmack. So quasi “macht doch jeder, aber du hattest halt Pech und wurdest erwischt”.