Bauern haben in der Nacht zu Montag auf der B5 bei Elstal im Havelland absichtlich Gülle und Mist abgeladen – mit weitreichenden Folgen. Auf dem vierspurigen Streckenabschnitt der Bundesstraße sind in der Dunkelheit mindestens drei Autofahrer in die Hindernisse gefahren. Fünf Menschen wurden nach Polizeiangaben leicht verletzt in Krankenhäuser gebracht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

  • excral@feddit.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    3
    ·
    4 months ago

    Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird. Bei solchen Aussagen ist das nicht völlig von der Hand zu weisen:

    Wenn die Polizei komme, um zu räumen, werde man sich „wehren“, sagte ein Demonstrant im Livestream. „Wir sind hierhin gekommen, um zu kämpfen. Wir haben uns von unseren Familien verabschiedet“, ein weiterer.

    Ansonsten kann auch der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln ein Mordmerkmal sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Werfen von Steinen von Autobahnbrücken. Ist also auch nicht weit weg von dem Fall hier

    • Helix 🧬@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      3
      ·
      4 months ago

      Wir haben uns von unseren Familien verabschiedet

      ahahahahahaha diese Cosplayer scheißen sich doch ein, sobald sie den ersten Schlagstock in die Fresse bekommen :D

    • Kühe sind toll@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      2
      ·
      4 months ago

      Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird.

      Stimmt. Das Mormerkmal hatte ich ganz vergessen.

      • Mahlzeit@feddit.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        3
        ·
        4 months ago

        Es ist kein Mordmerkmal im juristischen. Ein Mordmerkmal macht den Unterschied zum Totschlag. Hier wäre das der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln.

        Das erwähnte ist der Eventualvorsatz/bedingte Vorsatz, also einfach nur eine spezielle Variante des Vorsatzes im Allgemeinen. Vorsatz muss man immer nachweisen, außer im Gesetz geht es explizit um Fahrlässigkeit.