Ich wohne in einem winzigen Kaff, in einer engen einspurigen und extrem unübersichtlichen Nebenstraße (eben mittelalterlicher Ortskern) die höchstens in Schrittgeschwindigkeit sicher zu befahren wäre.
Das Problem bei der Sache: Diese Nebenstraße ist eine super Abkürzung in das kürzlich entstandene Neubaugebiet, die von einigen der dort wohnenden seit etwa einem Jahr gerne genutzt wird. Hätte ich prinzipiell auch kein Problem mit… wenn sie denn nicht mit ihren SUVs mit völlig unangepasster Geschwindigkeit da durch heizen würden. Mir persönlich wäre schon ein paar mal beim Straße kehren beinahe der Arsch abgefahren worden (das ist durchaus wörtlich zu nehmen) und da wir jetzt Nachwuchs haben der auch so langsam anfängt herumzulaufen besteht hier Handlungsbedarf.
Was mache ich also als gut bürgerlicher Alman? Ich rufe die Gemeinde an. Langes Gespräch, kurzes Fazit: Der Gemeinde ist bekannt, dass viele Menschen absolute Hornochsen sind, sind aber der Meinung, dass Schilder keine Wirkung bei diesen Menschen hätten… und das aufstellen würde eh zu lange dauern, es wären bereits Straßenbauliche Maßnahmen geplant um den Verkehr im Dorf abzubremsen bzw etc. etc…
Auf gewisse Ideen hat mich allerdings der praktische Tip des netten Gemeinde-Menschen gebracht doch einfach massivst assig zu parken…
Jetzt als Frage an die versammelte Schwarmintelligenz: Wie disruptiv darf man parken? Gesucht ist eine Variante die maximal assig, aber immer noch legal ist.
Auch wenn es dein Ordnungsamt im Zweifelsfall nicht weiß: Es ist völlig legal dein Fahrrad am Straßenrand abzustellen. Es ist auch völlig legal, wenn du dein Fahrrad an ein anderes Fahrrad anschließt. Du musst nur “platzsparend” parken und musst bei Fahrrädern dafür sorgen, dass sie entweder unter einer Laterne stehen oder nachts beleuchtet sind. Die StVO unterscheidet beim Parken grundsätzlich nicht zwischen “Kraftfahrzeugen” und Fahrrädern, sondern spricht nur von “Fahrzeugen”, d.h. du darfst mit deinem Fahrrad eigentlich überall da parken, wo man auch mit Autos parken darf.
(Das ist übrigens ein schönes Beispiel für die alltägliche Gewalt, mit der sich der Autoverkehr seine Hegemonie sichert: Du darfst das, aber du mussst natürlich damit rechnen, dass du nach Rückkehr dein Rad im Gebüsch findest und dass da ein Auto auf dem Parkplatz steht)
Schon klar, aber Ric0la schreibt ja von Schrottfahrrädern. Die würden - wie Schrottautos ja auch - entfernt werden.
Strassenverkehrstaugliche alte Fahrräder bekommt man sehr günstig, wenn man nicht sogar noch welche bei bekannten abholen kann. Es muss ja nicht unbedingt echter Schrott sein.
Ich dachte eher an eine günstigere Anschaffung als ein gemieteter Anhänger. Aber viel gelernt in dem Thread :)
Eben doch: Fahrräder werden nicht “geparkt”, sondern abgestellt.
§ 12 Abs. 2 StVO
https://www.adfc.de/artikel/keine-parkverbote-fuer-fahrraeder